AGB & Wiederrufsbelehrung

Unsere Preise Auftragsformular

1. Allgemeines

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Yevgen Kysil (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

1.2 Auftraggeber ist jede natürliche oder juristische Person, die Datenträger oder andere Medien zum Zwecke der Diagnose und Datenwiederherstellung an den Auftragnehmer sendet oder ihm sonst zur Verfügung stellt.

 

1.3 Der Auftragnehmer wird nach bestem Wissen und neustem Know-How unter Einsatz moderner Technik den Diagnose- und Datenrettungsauftrag ausführen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach besten Kräften zu handeln, um mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die größtmögliche Anzahl an Daten wiederherzustellen. Die Reparatur von defekten Datenträgern gehört nicht zum Leistungsumfang.

 

1.4 Zum Zwecke der Auftragserfüllung arbeitet der Auftragnehmer mit internationalen Partnern zusammen.

 

2. Vertragsschluss und Überlassung des Datenträgers

2.1 Die Darstellungen und Beschreibungen der jeweiligen Angebote zur Wiederherstellung von Daten auf www.FlashRecovery.de stellen kein bindendes Angebot dar.

 

2.2 Mit dem Absenden einer Bestellung über das Online-Formular erteilt der Auftraggeber rechtsverbindlich einen Diagnose- und Datenrettungsauftrag.

 

2.3 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragsgeber nach Eingang seiner Bestellung eine Annahmeerklärung per E-Mail (Auftragsbestätigung) erhält.

 

2.4 Der Auftraggeber stellt den Datenträger innerhalb von 14 Tagen dem Auftragnehmer zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren erfolglosen Ablauf den Vertrag zu kündigen.

 

3. Diagnose und Wiederherstellung

3.1 Der Auftragnehmer wird alles unternehmen, um den Diagnose- und Datenrettungsauftrag nach besten Kräften auszuführen und einen möglichst großen Umfang an Daten wiederherstellen. Auf Grund der Komplexität des Wiederherstellungsprozesses garantiert der Auftragnehmer jedoch nicht, dass sämtliche Daten stets wiederhergestellt werden können. Der Auftragnehmer garantiert weiterhin nicht die Vollständigkeit, Relevanz sowie Nützlichkeit der wiederhergestellten Daten für den Auftraggeber.

 

3.2 Für eine erfolgreiche Diagnose und Wiederherstellung muss eine Öffnung des Datenträgers erfolgen. Der Auftraggeber erkennt daher an, dass der überlassene Datenträger bereits beschädigt ist und ist sich dessen bewusst, dass der Datenträger nach Durchführung der Arbeiten in seiner ursprünglichen Form nicht mehr existieren wird. Weiterhin ist sich der Auftraggeber bewusst, dass der überlassene Datenträger nach Öffnung nicht mehr als Medium zur Speicherung und zum Transport von Daten verwendet werden kann.

 

3.3 Nach der Durchführung der Diagnose stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Übersicht mit den Daten zur Verfügung, bei denen die Möglichkeit einer Wiederherstellung besteht.

 

3.4 Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, an Hand der Übersicht zu entscheiden, ob mit dem Wiederherstellungsprozess fortgefahren werden soll. Entscheidet sich der Auftragnehmer dagegen, so fallen ihm (außer den Versandkosten) keine Kosten zur Last. Es gilt der Grundsatz: „no recovery, no fee“. Soll die Wiederherstellung fortgesetzt werden, so hat der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung zu zahlen.

 

3.5 Entscheidet sich der Auftraggeber den Wiederherstellungsprozess nicht fortzusetzen oder ist eine Wiederherstellung nicht möglich, so wird dem Auftraggeber die Speichereinheit auf seinen Wunsch hin zurückgewährt. Anderenfalls erfolgt eine fachgerechte Entsorgung.

 

4. Preise, Versand und Gefahrtragung

4.1 Sämtliche Preisangaben auf www.FlashRecovery.de verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

4.2 Der Auftraggeber hat sämtliche anfallenden Versandkosten zu tragen. Versandkosten fallen insbesondere an: Für den Versand des Datenträgers an den Auftragnehmer und für den ggf. gewünschten Rückversand der Speichereinheit, wenn eine Wiederherstellung der Daten nicht möglich oder nicht gewünscht ist.

 

4.3 Die Versandkosten sind auf www.FlashRecovery.de angegeben. Sollte der Auftraggeber einen versicherten Versand wünschen, so trägt er hierfür die Kosten.

 

4.4 Die Gefahr der Beschädigung, des Verlustes und des zufälligen Untergangs von Daten und Datenträgern auf dem Transportweg trägt der Auftraggeber. Dies gilt sowohl für die Zusendung an den Auftragnehmer, als auch für den Rückversand an den Auftraggeber. Versendet der Auftraggeber einen Datenträger an den Auftragnehmer, so hat er für eine transportgerechte Verpackung zu sorgen.

 

5. Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

5.1 Die Zahlung wird fällig nachdem der Auftraggeber sein Einverständnis mit der Fortsetzung der Wiederherstellung erteilt hat. Sie ist binnen 14 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit zu bewirken.

 

5.2 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, so hat er Verzugszinsen zu entrichten. Der Verzugszinssatz beträgt gegenüber Verbrauchern 5%, gegenüber Unternehmern 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz.

 

5.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind festgestellt oder unbestritten.

 

5.4 Die Freigabe der Daten (ganz gleich in welcher Form) erfolgt erst nach der vollständigen Bewirkung der Zahlung.

 

6. Erfüllung und Fristen

6.1 Die wiederhergestellten Daten werden bis zu einem Umfang von 8 GB auf kostenfreie DVD geschrieben und an den Kunden versandt oder anderweitig übergeben. Darüber hinausgehende Datenbestände werden auf geeignete Datenträger (z.B. USB-Stick) geschrieben. Hierfür trägt der Auftraggeber die Kosten. Es bleibt ihm jedoch unbenommen einen geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen.

 

6.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber, je nach Schwierigkeitsgrad des Auftrags, innerhalb von 3 bis 20 Tagen eine Übersicht der Dateien zur Verfügung zu stellen, bei denen die Möglichkeit einer Wiederherstellung besteht.

 

6.3 Entscheidet sich der Auftragnehmer mit dem Wiederherstellungsprozess fortzufahren, so wird der Auftraggeber den Datenträger mit den wiederhergestellten Daten innerhalb von 3 bis 5 Tagen nach Zahlungseingang versenden oder anderweitig übergeben. Entscheidet sich der Auftragnehmer gegen die Wiederherstellung, so wird auf seinen Wunsch die Speichereinheit innerhalb derselben Frist an ihn versendet oder anderweitig zurückgewährt.

 

6.4 Sollte der Auftraggeber einen Express-Auftrag gewählt haben, so verkürzen sich diese Fristen auf 7 Tage für die Erstellung der Dateiübersicht sowie auf 1 Tag für den Rückversand oder Übergabe der wiederhergestellten Daten.

 

6.5 Der Auftragnehmer erklärt sich bereit die wiederhergestellten Daten für einen Zeitraum von 14 Tagen aufzubewahren. Während dieser Zeit wird er Anfragen beantworten und bei Bedarf weitere Kopien zur Verfügung stellen.

 

7. Haftung

7.1 Der Auftragnehmer bemüht sich in jedem Stadium des Wiederherstellungsprozesses um eine sach- und fachgerechte Datenrettung. Für den Erfolg der Wiederherstellung übernimmt der Auftraggeber keine Garantie.

 

7.2 Für die Ausführung des Diagnose- und Datenrettungsauftrags muss der Auftragnehmer an dem Datenträger Arbeiten durchführen. Trotz höchster Sicherheits- und Bearbeitungsstandards können hierbei weitere Schäden an dem Datenträger oder dem Datenbestand entstehen. Für diese und andere Schäden haftet der Auftragnehmer nur soweit sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, es sei denn, es handelt sich um Schäden des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

 

7.3 Bei Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auch für einfache Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

 

7.4 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

7.5 Die Einschränkungen der Punkte 7.2 bis 7.4 gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

7.6 Vor der Rücksendung des Datenträgers mit den wiederhergestellten Daten an den Auftraggeber überprüft der Auftragnehmer den Datenträger nach dem Stand der Technik auf Viren und andere schädliche Software. Der Auftraggeber verpflichtet sich daneben den Datenträger, vor dem Überspielen der Daten auf seinen Computer, mittels eines aktuellen Antivirusprogramms nochmals zu überprüfen. Für Schäden, die durch unentdeckte oder bislang unbekannte Viren oder andere Schadprogramme verursacht wurden, haftet der Auftragnehmer nicht.

 

7.7 Der Auftragnehmer verpflichtet sich Datenträger und Datenbestand innerhalb von 14 Tagen nach der Übergabe auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese beim Auftragnehmer schriftlich zu rügen. Außerhalb dieser Frist steht die Regelung entsprechender Reklamationen im Ermessen des Auftragnehmers.

 

8. Datenschutz

8.1 Der Auftraggeber erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten durch den Auftragnehmer einverstanden. Sämtliche Verarbeitungsvorgänge erfolgen unter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere der einschlägigen Datenschutzgesetze.

 

8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich sämtliche Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben, außer an Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, sofern diese eine Geheimhaltungserklärung unterschrieben haben und dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.

 

8.3 Die wiederhergestellten Daten werden nach Ablauf von 14 Tagen nach Rücksendung des Datenträgers an den Auftraggeber fachgerecht gelöscht.

 

9. Rechte Dritter

9.1 Mit der Erteilung des Diagnose- und Datenrettungsauftrags versichert der Auftraggeber, dass er zum Besitz und Nutzung des zur Verfügung gestellten Datenträgers berechtigt ist. Der Auftraggeber versichert weiterhin, dass er einschränkungslos zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten berechtigt ist, die sich auf dem überlassenen Datenträger befinden.

 

9.2 Der Auftraggeber versichert, dass sich auf dem Datenträger keine Daten enthalten sind, deren Verarbeitung Urheberrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verletzen würde.

 

9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund sich diese ergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin alle Aufwendungen und Schäden zu ersetzen, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstanden sind.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

10.2 Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer der Sitz des Auftragnehmers.

 

10.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 

 

 

I. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246

§ 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Yevgen Kysil, Schemkesweg 49, 47057 Duisburg

 

II. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen

zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen

Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

 

III. Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 

Ende der Widerrufsbelehrung